25. Juni 2016
In
Aktuelles
Der Bürgerverein ist ein gemeinnütziger Verein
– es fehlt die entsprechende Rechtsform
Der satzungsgemäße Zweck des Bürgervereins und seine Aktivitäten sind gemeinnützig. Jetzt ist es an der Zeit, dass auch die äußere Rechtsform diesen Vereinscharakter widerspiegelt. Das hat einige konkrete Vorteile: Wir können uns für Fördergelder bewerben. Wir können allen, die unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen, Spendenquittungen ausstellen. Und wir können an- deren Institutionen gegenüber mit einer klaren Rechtsform auftreten.